Rechtsprechung
BVerwG, 08.01.1957 - I B 135.56 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 16.10.1959 - VII C 63.59
Rechtsmittel
Es ist ein im Gewerberecht und auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. die Entscheidungen vom 1. November 1955 - BVerwG I B 20.55 -, 8. Januar 1957 - BVerwG I B 135.56 - und 9. Februar 1957 - BVerwG I B 269.56 - [JR 1957 S. 353]) anerkannter Grundsatz, daß die Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden, gegen dessen eigene Lauterkeit sonst nichts einzuwenden ist, auch dann verneint werden muß, wenn er Dritten, welche die für diesen Beruf erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen, einen Einfluß auf die Führung des Gewerbebetriebes einräumt oder auch nur nicht willens oder nicht in der Lage ist, einen solchen Einfluß auszuschalten (…vgl. hierzu Landmann-Rohmer, Kommentar zur Gewerbeordnung, 11. Aufl., Anm. 4 d zu § 35 GewO - S. 439;… Rohmer-Eyermann, Kommentar zum Gaststättengesetz, 2. Aufl., Anm. 3 zu § 2 GaststG , S. 34/35).